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   BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21   

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https://dejure.org/2021,50673
BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,50673)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2021 - 7 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,50673)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2021 - 7 BN 7.21 (https://dejure.org/2021,50673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 22 ; NAGBNatSchG Nds § 14 Abs. 2 S. 2
    Normenkontrollantrag eines Eigentümers von Ackerflächen in einem Naturschutzgebiet gegen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Natura 2000 - Untere Haseniederung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    Danach ist es grundsätzlich ausreichend, wenn - wie das Oberverwaltungsgericht hier erkannt hat - das geplante Schutzgebiet durch geläufige geographische Bezeichnungen gekennzeichnet wird, so dass betroffene Bürger aus der Bezeichnung des Schutzgebiets ohne Weiteres entnehmen können, dass ihre Grundstücke von der Verordnung erfasst werden können (UA S. 14, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 ).
  • BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20

    Durchsetzung der Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch eine Einzelperson zur

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    Das grundgesetzlich verankerte Rechtsstaatsgebot verlangt in seiner Ausprägung als Gebot zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, dass die Möglichkeit, einen ausgelegten Verordnungsentwurf zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar eingeschränkt werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1997 - 1 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 und vom 18. November 2010 - 4 CN 3.10 - BVerwGE 138, 181 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 21. Mai 2021 - 7 B 14.20 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

    Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    Schon von der Absicht, eine solche Rechtsverordnung zu erlassen, geht deshalb ein hinreichender Anstoß für den Eigentümer aus, seine Belange bereits im Rechtsetzungsverfahren selbst zu wahren (BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - 7 BN 1.05 - Buchholz 445.3 Landeswasserrecht Nr. 4 Rn. 10).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    Das grundgesetzlich verankerte Rechtsstaatsgebot verlangt in seiner Ausprägung als Gebot zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, dass die Möglichkeit, einen ausgelegten Verordnungsentwurf zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar eingeschränkt werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1997 - 1 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 und vom 18. November 2010 - 4 CN 3.10 - BVerwGE 138, 181 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.08.2018 - 4 BN 8.18

    Entwicklung; Entwicklungsgebiet; Entwicklungspotential;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2021 - 7 BN 7.21
    Dies kann eine Ausweisung rechtfertigen, wenn sich ein bestimmter Naturraum hinreichend konkret als Lebensraum bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten anbietet (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2018 - 4 BN 8.18 - Buchholz 406.403 § 26 BNatSchG 2010 Nr. 1 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung;

    Daher ist es ausreichend, wenn das geplante Schutzgebiet durch geläufige geographische Bezeichnungen gekennzeichnet wird, so dass betroffene Bürger aus der Bezeichnung des Schutzgebiets ohne Weiteres entnehmen können, dass ihre Grundstücke von der Verordnung erfasst werden können (zu Vorstehendem vgl. Senatsurt. v. 26.3.2021 - 4 KN 129/18 -, juris Rn. 33 m. w. N.; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 10.11.2021 - 7 BN 7.21 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 138/19

    Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land

    Schon von der Absicht, eine solche Verordnung zu erlassen, geht deshalb ein hinreichender Anstoß für den Eigentümer aus, seine Belange bereits im Rechtsetzungsverfahren selbst zu wahren, wenn das geplante Schutzgebiet - etwa durch geläufige geografische Bezeichnungen - so gekennzeichnet ist, dass die Bürger aus der Bezeichnung des Schutzgebiets entnehmen können, dass ihre Grundstücke von der Verordnung erfasst werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2021 - 7 BN 7.21 - juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 13. November 1998 - 5 S 657/97 - juris Rn. 23; Appel, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 22 BNatSchG Rn. 7).
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